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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) der Seefeld-Reisen Gmbh (Zürich) für die Marke „handmade travel”


1. Einleitung

Handmade Travel ist eine Reisemarke der Seefeld-Reisen Gmbh. Die Seefeld-Reisen Gmbh vermittelt und veranstaltet Reisen und erbringt Ihnen andere Dienstleistungen.
Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) sorgfältig durchzulesen. Sie bilden den rechtlichen Rahmen für alle unter der Reisemarke „handmade travel“ buchbaren Reisen der Seefeld-Reisen Gmbh. Hier können Sie sich die AVRB auch als pdf herunterladen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Gültigkeit
Mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung entsteht ein Vertrag zwischen Ihnen und der Seefeld-Reisen GmbH. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag wirksam.

Es gelten die Bestimmungen und Hinweise in der Reiseausschreibung. Die Seefeld-Reisen Gmbh behält sich jedoch das Recht vor, in irgendeiner Form veröffentlichte Reiseausschreibungen (z.B. Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in Prospekten, Inseraten, Internet etc.) vor Ihrer Buchung zu ändern.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Seefeld-Reisen Gmbh vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb von 10 Tagen diesem neuen Angebot nicht widerspricht.

Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie von uns ausdrücklich akzeptiert und bestätigt worden sind.

2.2. Reisevermittlungen

Werden Ihnen durch die Seefeld-Reisen Gmbh Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so schließen Sie den Vertrag mit jenem Unternehmen ab und es gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Diese Bedingungen werden von uns bei Buchung einer entsprechenden Reise stets ausgehändigt.Desgleichen gelten bei allen durch die Seefeld-Reisen Gmbh vermittelten Dienstleistungen wie Nur-Flugarrangements, Beherbergungen usw., die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der verantwortlichen Unternehmen. In diesen Fällen ist die Seefeld-Reisen Gmbh nicht Ihre Vertragspartei und Sie können sich daher in diesen Fällen nicht auf diese Bedingungen berufen.

3. Zahlungsbedingungen und Preise

3.1. Gültige Preise
Die Preise für die von Ihnen gebuchten Reisedienstleistungen ersehen Sie aus den Prospekten, Ausschreibungen oder schriftlichen Offerten. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Es sind ausschließlich die Dollarpreise verbindlich. Die Umrechnung von USD in CHF oder EUR erfolgt zum aktuellen Börsenkurs + 2%, was dem Transaktionskurs unserer Bank entspricht. Auf unserer Webseite findet sich ein Währungsrechner, der genau zu diesem Kurs die USD in CHF/EUR umrechnet. Sollte die Zahlung nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen, behalten wir uns Wechselkurskorrekturen vor.

3.2. Separate Kostenanteile
Zusätzlich zu den publizierten Reisepreisen erheben wir eine Servicepauschale (Buchungsgebühr) von CHF 50 bis CHF 100 pro Rechnung (je nach Aufwand). Die Preise gelten bei Barzahlung / Überweisung. Bei Bezahlung mit Kreditkarten wird ein Zuschlag von 2,5 % erhoben.

3.3. Anzahlung
Bei der Anmeldung wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises fällig. Dies gilt auch wenn ein Teil oder die ganze Buchung noch angefragt werden muss.

3.4. Vollständige Bezahlung
Der gesamte Reisepreis muss bis spätestens 60 Tage vor der Abreise bezahlt sein. Ist die Frist zwischen Buchung und Abreise kleiner als 60 Tage so wird der gesamte Reisepreis beim Vertragsabschluss fällig.

3.5. Ausnahmen
Gelten bei unseren Leistungserbringern strengere Zahlungsbedingungen, werden wir Ihnen die entsprechende Leistung als Einzelleistung verkaufen und es gelten in dem Fall die jeweiligen AGB dieser Unternehmen, die Sie von uns ausgehändigt bekommen.

Werden diese Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so behält sich die Seefeld-Reisen Gmbh das Recht vor, die Buchung zu Ihren Lasten und Spesen zu annullieren.

3.6. Zahlung mit Kreditkarte
Falls Sie Ihre Reise mit Kreditkarte bezahlen möchten, müssen Sie uns dies beim Buchungsabschluss mitteilen, damit die Leistungen entsprechend bestellt werden können – der gesamte Rechnungsbetrag wird in jedem Fall sofort belastet. Zudem behalten wir uns das Recht vor, bei Bezahlung mit Kreditkarte einen entsprechenden Zuschlag zu verlangen.

3.7. Preisänderungen
Preiserhöhungen nach der Buchung sind bei Erhöhung der Beförderungskosten, Neueinführung oder Erhöhung von Gebühren oder staatlichen Abgaben, oder bei Wechselkursschwankungen ausnahmsweise möglich. Kommen solche Preisänderungen zum Tragen, teilt Ihnen dies die Seefeld-Reisen Gmbh bis spätestens 21 Tage vor Abreise mit. Übersteigt die Erhöhung mehr als 10% des von uns bestätigten Gesamtpreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird Ihnen der gesamte Reisepreis innert 30 Tagen zurückerstattet.

4. Änderungen und Annullationen

Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen durch den Kunden sind der Seefeld-Reisen Gmbh (bzw. ihrer Buchungsstelle) per eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Falls im speziellen Fall erforderlich, sind bereits erhaltene Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

4.1. Änderungen bis 91 Tage vor Abreise
Bei einer Annullation bis 91 Tage vor Reisebeginn werden Bearbeitungskosten von SFr. 200.- pro Person erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr wird durch eine allfällige Annullationskostenversicherung in der Regel nicht gedeckt.

4.2. Änderungs- und Annullationskosten
Für Annullationen weniger als 91 Tage vor der Abreise verrechnen wir folgende %-Sätze des Pauschalpreises:
90 – 60 Tage vor Abreise:                30%
59 – 30 Tage vor Abreise:                50%
29 – 20 Tage vor Abreise:                70%
19 Tage vor Abreise oder später:    100%
Für einzelne Reisen gelten andere Annullationsfristen und Annullationsbedingungen (z.B. Linienflüge, Reisen anderer Veranstalter, Spezialreisen, etc.). Beachten Sie dazu bitte die entsprechenden Reiseausschreibungen.

Maßgebend ist das Eintreffen der Annullation bei der Seefeld-Reisen Gmbh während den Geschäftszeiten. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend.

Um sich vor allfälligen Annullationskosten zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Annullationskostenversicherung, welche eine Absage der Reise aus bestimmten zwingenden Gründen deckt.

4.3. Ersatzreisende
Stellt der Kunde sofort einen Ersatzteilnehmer für seine annullierte Reise, verrechnen wir lediglich die Bearbeitungskosten von SFr. 200.- pro Person. Dies gilt, sofern der Ersatzreisende von allen Leistungsträgern akzeptiert wird. Der Ersatzreisende muss bereit und in der Lage sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Insbesondere hat er allfällige Bedingungen bezüglich Gesundheit, Impfungen, behördliche Anordnungen etc. zu erfüllen.
Für die termingerechte Bezahlung des Reisepreises und allfällige Zusatzkosten haften der Kunde und der Ersatzreisende solidarisch.

4.4. Annullation durch die Seefeld-Reisen Gmbh
Gibt der Kunde dazu berechtigten Anlass, kann die Seefeld-Reisen Gmbh vom Vertrag zurückzutreten und die Kosten gemäss Ziffern 3 und 4 sowie Ersatz für allfälligen Schaden geltend machen.

Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Seefeld-Reisen Gmbh die Reise bis 30 Tage vor der Abreise absagen, sofern nichts anderes bei der Ausschreibung vermerkt ist.

4.5. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände
Die Reise kann auch infolge höherer Gewalt, Streiks oder behördlicher Maßnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, welche die Reise verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren. In diesem Fall kann sowohl die Seefeld-Reisen Gmbh als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Im Zweifelsfall gelten Reisewarnungen des EDA (Eidgenössisches Department für Auswärtige Angelegenheiten) als ausschlaggebend.  Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

5. Haftung

5.1. Im Allgemeinen
Die Seefeld-Reisen Gmbh garantiert Ihnen im Rahmen der eigenen Reiseveranstaltungsangebote eine sorgfältige Auswahl aller beteiligten Leistungsträger sowie eine fachmännische Organisation der gesamten Reise. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sonderwünsche nur bei Vorliegen einer schriftlichen Bestätigung durch die Seefeld-Reisen Gmbh als vereinbarte Leistungen gelten.

5.2. Ausfall und Minderleistung
Können einzelne vereinbarte Leistungen aus Gründen, die bei der Seefeld-Reisen Gmbh liegen, nicht oder nur ungenügend erbracht werden, so versuchen wir vor Ort gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Ist dies nicht möglich, so erstattet Ihnen die Seefeld-Reisen Gmbh nach Ihrer Rückkehr den objektiven Minderwert zurück. Bitte lassen Sie sich allfällige Schwierigkeiten während der Reise durch die Vertretung der Seefeld-Reisen Gmbh (Reiseleitung, Hotel) schriftlich bestätigen.

5.3. Haftungsausschluss
Liegen die Gründe für den Ausfall oder das unrichtige Erbringen von Leistungen bei Ihnen, übernimmt die Seefeld-Reisen Gmbh keinerlei Haftung. Dies gilt insbesondere für verspätetes Erscheinen und allfällige gesundheitliche Einschränkungen. Keine Haftung übernimmt die Seefeld-Reisen Gmbh außerdem, wenn der Ausfall oder die unrichtige Erbringung von Leistungen auf höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Maßnahmen aller Art, Flugverspätungen oder Verspätungen Dritter zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, sich selber über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können. Die Haftung für entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche ist ausgeschlossen.

5.4. Lokale Ausflüge
Buchen Sie vor Ort einen Ausflug oder eine Veranstaltung, so beteiligen Sie sich an diesen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung. Die Seefeld-Reisen Gmbh übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung. Es ist nicht auszuschließen, dass einige dieser Veranstaltungen aufgrund lokaler Verhältnisse Risiken bergen, die nicht vorherzusehen sind.

5.5. Unfälle und Erkrankungen
Die Seefeld-Reisen Gmbh übernimmt keine Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Erkrankung, Körperverletzung oder Tod während der Reise, außer die Seefeld-Reisen Gmbh hat diesen schuldhaft verursacht. Die Haftung gilt ausschließlich im Rahmen dieser AVRB und der geltenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.

5.6. Aktivitäten mit erhöhtem Risiko
An Bergbesteigungen, Wanderungen, Radtouren, Flussfahrten, Reitausflügen und anderen Sportaktivitäten sowie Unternehmungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, nimmt der Reiseteilnehmer auf eigenes Risiko teil. Wir verpflichten uns zu einer sorgfältigen Vorbereitung der Reise, können aber nicht alle Risiken und Eventualitäten voraussehen. Die Reisen von handmade travelkönnen, sofern nicht anders erwähnt, von Teilnehmern jeden Alters mit durchschnittlicher Kondition absolviert werden. Es wird erwartet, dass der Reisende selbst abschätzen kann, ob er den Anforderungen der einzelnen Programmteile gewachsen ist oder nicht, und dass er allenfalls auf eine Teilnahme verzichtet.

5.7. Medizinisches
Bei Trekkingtouren führt jede Trekking-Gruppe eine Reise-Apotheke mit, welche je nach Reise die am wahrscheinlichsten bzw. häufigsten benötigten Medikamente enthält. Diese werden vom Reiseleiter, allenfalls von einem medizinisch ausgebildeten Mitreisenden verabreicht, vom Patienten aber auf eigene Verantwortung eingenommen.
Wer regelmäßig Medikamente einnehmen muss oder gesundheitliche Probleme hat, die als Risiko betrachtet werden müssen (z.B. Schwierigkeiten mit der Höhe), hat dies bei der Anmeldung unverzüglich zu melden.

5.8. Sachschaden
Bei Diebstahl, Verlust oder Sachschaden der Reisenden haftet die Seefeld-Reisen Gmbh nicht. Ausgenommen sind Fälle, bei welchen die Seefeld-Reisen Gmbh diese schuldhaft verursacht hat. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf die effektive Höhe des Sachschadens, maximal jedoch bis zum zweifachen Betrag des Reisepreises. Bei Diebstahl, Verlust oder Sachschaden im Zusammenhang mit der Benützung eines Transportmittels (Flug, Schiff, Bus, etc.) richten sich die Entschädigungen nach den geltenden internationalen Bestimmungen und nationalen Gesetzen.

5.9. Rückbestätigungen
Bitte beachten Sie, dass Sie selber für die Rückbestätigung Ihrer Flüge verantwortlich sind (im Normalfall spätestens bis 72 Stunden vor Abflug). Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

5.10. Versicherungen
Die Seefeld-Reisen Gmbh empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung (Annullationskosten, Rückreisekosten, Assistance, Gepäckversicherung) zur Deckung allfälliger Kosten bei unvorhergesehenen Zwischenfällen. Die Seefeld-Reisen Gmbh berät Sie gerne dazu.

5.11. Ersatzansprüche
Ihre Beschwerde ist zusammen mit der Bestätigung des Leistungsträgers vor Ort innert 14 Tagen nach vertraglichem Reiseende an die Seefeld-Reisen Gmbh einzusenden. Die Seefeld-Reisen Gmbh bearbeitet in der Folge Ihre Beschwerde und klärt allfällige Ersatzansprüche mit den zuständigen Leistungsträgern vor Ort. Einen Abschlussbericht erhalten Sie spätestens nach 30 Tagen. Allfällige Ersatzansprüche richten sich nach den Punkten 5.1 bis 5.10.

6. Programmänderung

6.1. Kurzfristige Änderungen
Die Seefeld-Reisen Gmbh behält es sich vor, einzelne Programmpunkte Ihrer Reise kurzfristig zu ändern, wenn es besondere Umstände erforderlich machen. Die Seefeld-Reisen Gmbh ist bemüht, Sie über allfällige Veränderungen so früh wie möglich zu informieren.

6.2. Reiseabbruch durch die Seefeld-Reisen Gmbh
In seltenen Fällen kann die Seefeld-Reisen Gmbh gezwungen sein, Ihre aus bestimmten Gründen oder zu Ihrer eigenen Sicherheit abzusagen. Diese Fälle umfassen insbesondere höhere Gewalt, Streiks, kriegerische Auseinandersetzungen, Unruhen, etc.

6.3. Reiseabbruch durch den Kunden
Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, kann ihm der Preis nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie der Seefeld-Reisen Gmbh nicht belastet werden. Kosten der Rückreise gehen zu Lasten des Kunden.

7. Einreisebestimmungen

7.1. Einreise
Für die Einreise in Ihr Reiseland gelten bestimmte Pass-, Visa- Und Einfuhrbedingungen. Wir beraten Sie bei Anfrage gerne über die Einzelheiten. Beachten Sie bitte, dass Sie für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften alleine verantwortlich sind. Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung muss der Kunde die Rückreisekosten selber übernehmen.

8. OMBUDSMAN

Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Seefeld-Reisen Gmbh sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8800 Thalwil.

9.DATENSCHUTZ

Die Datenschutzerklärung der Seefeld-Reisen Gmbh für die Marke „handmade travel“ ist integraler Bestandteil dieser AVRB und findet sich unter Datenschutzerklärung.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Seefeld-Reisen Gmbh ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Für Klagen gegen die Seefeld-Reisen Gmbh wird der ausschliessliche Gerichtsstand Zürich vereinbart.

Stand: April 2018

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